Tarifrunden

Tarifrunde 2021

Am 25. April 2021 konnte der Sozialpolitische Hauptausschuss des HPV einen Tarifvertrag für 24 Monate (01. Februar 2021 bis 31. Januar 2023) abschließen. Nachdem der langjährige Verhandlungsführer von ver.di, der zwischenzeitlich zum Bundesvorsitzenden gewählte Frank Werneke, in dieser Runde nicht mehr zur Verfügung stand, stellte dies auf Seiten von ver.di ein Interregnum dar. Der langjährige Vize von Herrn Werneke, Herr Fröhlich, führte die Verhandlungen. Dies führte zu bekanntermaßen schwierigen und mehrere Runde in Anspruch nehmenden Verhandlungen. Das Ergebnis konnte sich dennoch sehen lassen:

• Drei Nullmonat
• 1,5 % ab dem 01.05.2021 für 12 Monate
• 2,4 % ab dem 01.05.2022 für 9 Monate

Die Verhandlungen waren von einer Vielzahl von Streiks begleitet. Sie waren infolge der Corona-Pandemie äußerst schwierig durchzuführen. Nur ein kleines Verhandlungsteam fand sich jeweils in einem Hotel in Berlin zusammen. Erstmals waren in einem zuvor nicht gekannten Ausmaß die Tarifkommission beider Seiten virtuell zugeschaltet.

Tarifrunde 2023

Auch in 2023 bedurfte es fünf Tarifrunden, bis es am 13. April 2023 zu einem Abschluss kommen konnte. In vollkommen unnötiger Weise nutzte ver.di dieses Szenario, um über massivste Streiks Mitglieder zu werben. Von Sozialpartnerschaft kann in einer solchen Situation nur noch derjenige sprechen, der unter Partnerschaft etwas sehr Eigenwilliges und Individuelles versteht.

Angesichts der allgemeinen Tarifentwicklung in den Industriebranchen und insbesondere initiiert durch die rasend sich steigernde inflationäre Entwicklung seit Ende 2022, verzeichnet der Abschluss vom 13. April 2023 eine so nie gekannte Steigerung von Entgelten. Letztendlich muss man konstatieren, dass der Sozialpolitische Hauptausschuss mit einem ver.di-Gegenüber, welches die negativen Aspekte der Vergangenheit in dieser Runde noch einmal gesteigert hat, einen Abschluss erzielen konnte. Die Inhalte:

Laufzeit: 24 Monate (01.02.2023 bis 31.01.2025)
Sieben Nullmonate (01.02.2023 bis 31.08.2023)
5,1 % ab dem 01.09.2023 (11 Monate)
2,1 % ab dem 01.08.2024 (4 Monate)
1,4 % ab dem 01.12.2024 (2 Monate)

Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen erfolgt entsprechend.

Darüber hinaus machten die Tarifvertragsparteien von der durch die Bundesregierung in Folge der inflationären Entwicklung ermöglichten sog. „Inflationsausgleichsprämie“ Gebrauch. Die Vollzeitbeschäftigten erhalten zum 31. Mai 2023 einen Betrag von Höhe von 1.000 Euro, der weder der Steuer noch den Abgaben unterliegt. Im Kalenderjahr 2024 erhalten diese ebenfalls einen Betrag in Höhe von 1.000 Euro zum 01. Februar 2024. Auszubildende erhalten jeweils 500 Euro. Die Voraussetzungen als auch die entsprechende Verringerung dieser Werte im Falle von Teilzeitbeschäftigung wurde in einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag geregelt.

Der aktuelle Trend der Tarifabschlüsse ist gegenüber der Vergangenheit sehr uneinheitlich. Während einige Branchen zumindest längerfristige Abschlüsse um zwei Jahre erzielen, dies bei durchaus hohen Entgeltsteigerungen, sind andere Branchen konsequent auf einen 12 bis 13-monatigen Abschluss fixiert. Auch dies bei hohen prozentualen Steigerungen. Wie sich das Ganze fortsetzt, hängt definitiv von der Entwicklung der Inflationsrate ab. Darüber hinaus wird von Seiten der Stahlindustrie bereits die „Fantasie“ einer Vier-Tage-Woche ins Spiel gebracht. Wir werden über den weiteren Fortgang in der Folge berichten.